Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bikes

dies gilt ab dem 1. April 2022

auch für 25km/h,

sportliche E-MTB’s,

E- Gravel und E-Rennräder.

Was genau beinhaltet das neue Gesetz? 

  • Das Vorderlicht muss am Tag auch bei guter Sicht immer eingeschaltet sein
  • Das Licht muss auf 100 Meter sichtbar sein und es gibt keine Vorschrift zur Lichtstärke
  • Das Rücklicht muss immer montiert und bei schlechter Sicht eingeschaltet sein
  • Das Vorderlicht darf nicht blinken und nicht blenden
  • Jegliche Art von Beleuchtung, auch eine nicht festinstallierte, ist erlaubt